1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der VisiConsult X-ray Systems & Solutions GmbH (VisiConsult) und ihrem Kunden (Vertragspartner), sofern dieser kein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, gelten nicht, auch wenn VisiConsult ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrags erkennt der Vertragspartner diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag an.
2. Angebote und Aufträge, Rücktrittsrecht
2.1 Angebote der VisiConsult sind freibleibend, sofern die Bindung nicht schriftlich vermerkt ist. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen von VisiConsult für den Vertragspartner zumutbar sind. Die einem Angebot der VisiConsult beigefügten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben etc.) dienen der Illustration und enthalten in aller Regel nur ungefähre Angaben, die nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung sein können und nur dann verbindlich und vertragsgegenständlich sind, soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
2.2 Verträge gelten erst dann als abgeschlossen, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtsverbindlich. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und können nur durch vertretungsberechtigte Personen erfolgen.
2.3 Garantien erhält der Vertragspartner durch VisiConsult grundsätzlich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Garantien über die Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2.4 VisiConsult ist zum Rücktritt vom jeweiligen Vertrag berechtigt, sofern und soweit zur Erfüllung des Vertrages mit dem Vertragspartner zwingend benötigte Komponenten nicht rechtzeitig durch einen Zulieferer von VisiConsult geliefert werden, dies nicht durch VisiConsult zu vertreten ist und VisiConsult außerstande ist, ein geeignetes Deckungsgeschäft abzuschließen. In diesem Fall hat VisiConsult den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
3. Preise
3.1 Preise verstehen sich, sofern nicht abweichend vereinbart, in Euro, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sowie etwaiger anderer gesetzlicher Lieferabgaben (z. B. Steuern, Zölle).
3.2 Alle Preise beinhalten nur die gewöhnlichen Verpackungskosten und nicht die Transportkosten. VisiConsult liefert ihre Waren in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verkaufsverpackung. Wünscht der Vertragspartner eine besondere Verpackung, so werden ihm die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Eine Transportversicherung für die Versendung an den vom Vertragspartner bestimmten Übergabeort wird von VisiConsult in der Deckungshöhe des vereinbarten Preises abgeschlossen und dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, der Abschluss einer solchen Versicherung wird vom Kunden schriftlich ausgeschlossen.
4.2 Teillieferungen durch VisiConsult sind zulässig. § 266 BGB ist insoweit abbedungen.
5. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht
5.1 Zahlungen des Vertragspartners an VisiConsult sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Schuldnerverzug. Er hat während des Verzuges die Entgeltforderung nach Maßgabe des § 288 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB zu verzinsen. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. Ein Abzug vereinbarter Skonti ist nicht zulässig, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung einer anderen Rechnung von VisiConsult im Rückstand ist.
5.2 Wechsel werden durch VisiConsult nicht angenommen.
5.3 Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, so wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig.
5.4 Bereits mit Eintritt des Schuldnerverzuges und/oder einer nicht unerheblichen Vermögensverschlechterung auf Seiten des Vertragspartners ist VisiConsult berechtigt, von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Vertragspartner zurückzutreten und bereits gelieferte Ware aus Eigentumsvorbehalt herauszuverlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt hiervon unberührt.
5.5 Gegen Zahlungsansprüche von VisiConsult kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners gegenüber berechtigten Zahlungsansprüchen von VisiConsult, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die durch VisiConsult gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner resultierenden Forderungen Eigentum von VisiConsult. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von VisiConsult in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte veräußert oder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder sonst belastet werden. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, VisiConsult unverzüglich zu unterrichten und er hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Gegenstände stehen, zu tragen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Nichtbegleichung fälliger Zahlungsansprüche von VisiConsult, ist VisiConsult berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die gelieferten Gegenstände auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
6.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände bis zum aufschiebend bedingten Eigentumserwerb des Vertragspartners pfleglich zu behandeln und insbesondere keine eigenmächtigen Veränderungen vorzunehmen. Sofern Wartungen (Hardware) notwendig sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten durchzuführen.
7. Lieferfristen
7.1 Da VisiConsult selbst nicht Hersteller der von ihr verarbeiteten Bauteile ist, können verbindliche Lieferfristen nur für bereits im Lager von VisiConsult liegende Waren angegeben werden. Im Übrigen handelt es sich nur um voraussichtliche Liefertermine ohne Verbindlichkeit. VisiConsult ist verpflichtet, dem Vertragspartner voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich schriftlich mitzuteilen.